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Fragen
Krankenversicherung
  1. Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  2. Auslandsreise-Krankenversicherung ( Reisekrankenversicherung )
  3. Krankenhaustagegeldversicherung
  4. Krankentagegeldversicherung
  5. Krankenversicherung
  6. Krankenvollversicherung ( Krankheitskostenvollversicherung )
  7. Krankenzusatzversicherung
  8. Krankheitskostenversicherung
  9. Krankheitskostenvollversicherung
  10. Kurkostenversicherung
  11. Kurtagegeldversicherung
  12. Private Krankenversicherung
  13. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
  14. Assekuranz
  15. Beitragsrückerstattung
  16. Gesundheitsprüfung
  17. Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung
  18. Annahme
  19. Antragsteller
  20. Vorvertragliche Anzeigenpflicht
  21. AVB
  22. BAFin
Pflegeversicherung
  1. Pflegekostenversicherung
  2. Pflegekrankenversicherung
  3. Pflegekrankenversicherung
  4. Pflegepflichtversicherung
  5. Pflegerenten-Zusatzversicherung
  6. Pflegerentenversicherung
  7. Pflegetagegeldversicherung
  8. Pflegeversicherung


Antworten
Krankenversicherung
  1. Arbeitsunfähigkeitsversicherung
    Wird als eine Zusatzversicherung zu einer Restschuldversicherung angeboten. Nach einer Watezeit von zwei Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die Zahlungsverpflichtungen des versicherten Kreditnehmers.
    [Nach oben]

  2. Auslandsreise-Krankenversicherung ( Reisekrankenversicherung )
    Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung bei Reisen ergänzt. Sie bezahlt z.B. medizinisch notwendige Rücktransporte.
    [Nach oben]

  3. Krankenhaustagegeldversicherung
    Es wird bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung täglich ein Festbetrag gezahlt.
    [Nach oben]

  4. Krankentagegeldversicherung
    Diese Versicherung schützt gegen einen Verdienstausfall, durch eine medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherungsnehmers wegen Krankheit oder Unfall, die dessen Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.
    [Nach oben]

  5. Krankenversicherung
    Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die Kosten erstattet, welche mit Krankheit, Krankheitsvorsorge und Schwangerschaft verbunden sind. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung.
    [Nach oben]

  6. Krankenvollversicherung ( Krankheitskostenvollversicherung )
    Hierbei sind sowohl ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen inbegiffen.
    [Nach oben]

  7. Krankenzusatzversicherung
    Diese Versicherung wird zusätzlich zu einer bestehenden Krankenversicherung abgeschlossen. In der Regel wird dies darin bestehen, daß die Krankenzusatzversicherung die Kosten abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden.
    [Nach oben]

  8. Krankheitskostenversicherung
    Diese Versicherung bietet Schutz gegen Krankheiten und Unfälle. Folgende Versicherungsfälle sind berücksichtigt: Medizinisch notwendige Heilbehandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen des Versicherten. Betreuungen wärend einer Schwangerschaft und Entbindungen. Vorsorgeuntersuchungen gemäß den gesetzlichen Programmen.
    [Nach oben]

  9. Krankheitskostenvollversicherung
    Hierbei sind sowohl ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen inbegiffen.
    [Nach oben]

  10. Kurkostenversicherung
    Diese Versicherung übernimmt die Kurkosten bis zu einem bestimmten Höchstsatz pro Tag.
    [Nach oben]

  11. Kurtagegeldversicherung
    Bei Kuraufenthalten wird ein vereinbarter Tagessatz gezahlt.
    [Nach oben]

  12. Private Krankenversicherung
    Die PKV richtet sich an diejenigen Personen, die nicht gesetzlich versichert sein brauchen (Arbeitnehmer, deren Gehalt die Pflichrversicherungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner). Es werden folgende Versicherungsarten unterschieden: Krankheitskostenversicherung - Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeldversicherung - Krankenhaustagegeldversicherung - Reisekrankenversicherung - Pflegekrankenversicherung
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  13. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
    Hierbei handelt es sich um Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen. Sie legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers. Sie müssen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt werden.
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  14. Assekuranz
    Althergebrachter Ausdruck für die Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).
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  15. Beitragsrückerstattung
    Rückzahlung von Beiträgen an den Versicherungsnehmer, insbesondere bei gutem Schadenverlauf.
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  16. Gesundheitsprüfung
    Sie ist gemeinhin die Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Normalerweise genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person.
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  17. Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung
    Die Möglichkeit einer Anwartschaft besteht dann, wenn jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, sich die Rückkehr in den alten Vertrag aber offen halten möchte. Für Angestellte kann das zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sie arbeitslos werden und von der privaten in die gesetzliche Kasse wechseln. Und auch Freiberufler und Selbstständige, die eine feste Stelle annehmen, können die Anwartschaft nutzen. Die Rückkehr erfolgt ohne Gesundheitsprüfung - also grundsätzlich unabhängig davon, ob inzwischen ein höheres Risiko vorliegt oder nicht.
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  18. Annahme
    Mit der Annahme des Versicherungsvertrages akzeptiert das Versicherungsunternehmen die Bedingungen, die im Antrag enthalten sind. Der Versicherungsnehmer akzeptiert mit einer Unterschrift auf dem Antrag diese Bedingungen ebenfalls.
    [Nach oben]

  19. Antragsteller
    Mit dem Antragsteller ist der Kunde eines Versicherungsunternehmens gemeint. Dieser wird auch Versicherungsnehmer genannt. Zu den Aufgaben des Antragstellers zählen die Erbringung der Beitragszahlungen, die Benennung der Bezugsberechtigten und das Unterschreiben des Antrags.
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  20. Vorvertragliche Anzeigenpflicht
    Vor dem Schließen eines Vertrages müssen Sie als Versicherungsnehmer alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Übernahme des versicherten Risikos durch die Versicherungsgesellschaft erheblich sind, dem Versicherer angeben.
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  21. AVB
    Abkürzung für "Allgemeine Versicherungsbedingungen".
    [Nach oben]

  22. BAFin
    Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
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Pflegeversicherung
  1. Pflegekostenversicherung
    Die Pflegekosten werden bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag erstattet.
    [Nach oben]

  2. Pflegekrankenversicherung
    Sie dient der Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die Versicherung erbringt bei Eintritt eines Pflegefalls Leistungen. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn keine Heilbehandlung mehr möglich ist.
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  3. Pflegekrankenversicherung
    Sie dient der Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die Versicherung erbringt bei Eintritt eines Pflegefalls Leistungen. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn keine Heilbehandlung mehr möglich ist.
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  4. Pflegepflichtversicherung
    Es besteht für alle, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung sind, eine Pflegeversicherungspflicht.
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  5. Pflegerenten-Zusatzversicherung
    Diese Versicherung wird zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung angeboten. Wenn der Versicherungsfall eintritt wird eine lebenslange Rente gezahlt die von der Pflegestufe des Versicherten abhängt.
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  6. Pflegerentenversicherung
    Die Pflegepflichtversicherung kann um eine Pflegerentenversicherung erweitert werden. Ein halbes Jahr nach Beginn der Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Leistung, wenn die Bedürftigkeit wärend dieser Zeit mindestens als Pflegestufe 1 eingestuft wurde.
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  7. Pflegetagegeldversicherung
    Hierbei wird ein vereinbarter Tagessatz an Pflegegeld gezahlt.
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  8. Pflegeversicherung
    So werden Versicherungen bezeichnet, die der Abdeckung des Pflegefallrisikos dienen. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt seit 1. April 1995 die Kosten der ambulanten und seit 1. Juli 1996 die der stationären Pflege im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten. Durch private Versicherungen können die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ergänzt werden (Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerentenversicherung).
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